Hinweise zum Schulanfang und ersten Schultag

Liebe Eltern,

wir starten in ein neues Schuljahr und hoffen, Sie hatten mit Ihren Kindern eine erholsame Ferienzeit.

Zur Schulanfangsfeier am 04.09.2021 müssen sich weder die Erstklässler noch die Begleitpersonen vorher testen lassen. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mundschutzes. Die aktuelle Lage erlaubt es uns, dass pro Schulanfänger 4 Begleitpersonen zur Feierstunde in der Schulsporthalle teilnehmen können.

Zur Zuckertütenabgabe am Freitag, 03.09.21 kann das bestellte Mathebuch bezahlt werden.

In den ersten zwei Schulwochen (06.09. – 19.09.21) gelten gesonderte Regelungen und Schutzmaßnahmen in den Schulen. Es gilt eine verschärfte Maskenpflicht, das heißt im Schulgebäude müssen alle einen Mundschutz tragen, im Klassenzimmer nicht. Wir werden, je nach Inzidenzwert, 2 – 3 mal wöchentlich testen. Für alle neuen Schülerinnen und Schüler an unserer Schule muss am ersten Schultag die unterschriebene Einwilligungserklärung für die Testdurchführung vorliegen.

Einwilligungserklaerung_Schueler_

Sie finden alle Maßnahmen der neuen Schul-Coronaverordnung unter:

https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

Im neuen Schuljahr besteht für alle wieder Schulbesuchspflicht. Eine Befreiung ist nur noch für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich.

Am Montag, 06.09.2021 haben alle Kinder von der 1.-4. Stunde Klassenleiterunterricht.

Beachten Sie bitte die Vollsperrung im OT Falken. Es gibt neue Fahrpläne und nicht alle Haltestellen werden angefahren.

Wir wünschen uns allen einen erfolgreichen Schulstart!

Mit freundlichen Grüßen

Heike Ronneburger (SSL)