Elterninformation 27.04.2020

Sehr geehrte Eltern,

damit die Hygienemaßnahmen eingehalten werden können, erfolgt die geplante Abgabe der Arbeitshefte (ab 04.05.2020) nicht mehr zentral. Die Abgabemodalitäten erfolgen je nach Klasse individuell. Sie werden durch den Elternvertreter bzw. Klassenlehrer darüber informiert.

Ab wann, welche Grundschulklassen wieder unterrichtet werden, ist derzeit noch nicht vom Ministerium festgelegt.

Im Auftrag des Landesamtes für Schule und Bildung muss ich Sie wie folgt belehren:

Belehrung für Eltern, Sorgeberechtigte und in der Einrichtung tätige Personen gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG)

Um eine Ansteckung zu verhindern, sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbort für die Einrichtung.
Wir bitten Sie, bei diesen Symptomen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen.
Müssen in der Einrichtung tätige Personen oder Kinder bzw. Schüler/innen zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Bernhagen

Schulleiterin

 

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