Wichtiger Hinweis

Wegfall der qualifizierten Selbstauskunft über die Durchführung eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Die bisherige Möglichkeit nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, den zweimaligen Test pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 zuhause machen zu können, hat die Bundesregierung durch eine eigene Regelung ersetzt. Nunmehr ist im Ergebnis vorgesehen, dass diese Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden müssen.

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Schulbetrieb ab 26.04.2021

Unsere Schule muss leider am Montag, 26.04.2021 wieder schließen.

Eine Notbetreuung für Anspruchsberechtige findet für Schule und Hort statt.

Alle bereits vorliegenden Formulare behalten ihre Gültigkeit.

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