Eingeschränkter Regelbetrieb ab 25.05.2021

aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte und der Unterschreitung des Schwellenwertes
von 100 treten die Bundesschutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz im Landkreis Zwickau außer Kraft.
Damit ist neben dem Präsenzunterricht gemäß § 23 Absatz 2, 3 SächsCoronaSchVO wieder die Durchführung des eingeschränkten Regelbetriebes
mit festen Klassen oder Gruppen in Schulen der Primarstufe und in Förderschulenauch oberhalb der Primarstufe (§ 23 Absatz 1 SächsCoronaSch-VO) möglich.
Dieses wird für den Landkreis Zwickau ab Dienstag, 25.05.2021, wirksam.

Ab Dienstag, 25.05.2021 dürfen also wieder alle Schüler zum Unterricht kommen, der angekündigte Wechselunterricht findet nicht mehr statt.